In aller Regel: nein. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte (Art. 50 KI-VO, in Kraft seit 2. August 2026) zielt auf ungeprüfte Inhalte von öffentlichem Interesse. Wer seine Texte fachkundig inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt, braucht keinen Hinweis. Aber Achtung: Ein reiner Tippfehler-Check zählt der EU-Kommission ausdrücklich nicht als Prüfung. Genau da wird es eng für alle, die KI-Texte halbherzig durchwinken. Bei uns ist die Frage deshalb einfach beantwortet: Jeder Text wird von einem Menschen geprüft und verantwortet, und auf Wunsch weisen wir die Entstehung trotzdem transparent aus.